
Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werde ich Ihnen meine Leistungen, unabhängig von einer etwaigen Kostenerstattung durch Dritte, privat in Rechnung stellen. Eine Ausnahme hiervon bildet – wie bereits erwähnt – das Erstgespräch, welches ich Ihnen kostenfrei anbiete.
Die Höhe meines Honorars richtet sich nach den entsprechenden Positionen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags. Hier erlaube ich mir den 1,75-fachen Steigerungssatz zu berechnen. Sollten Sie Sozialleistungsempfänger sein, gewähre ich Ihnen gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides gesonderte Konditionen (0,75-facher Steigerungssatz).
GOÄ-Nr. |
Bezeichnung |
1,75-facherSteigerungssatz |
0,75-facherSteigerungssatz |
|---|---|---|---|
870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten |
76,50 € |
32,79 € |
Ausgewählte Abrechnungsziffern mit Stand vom 05.09.2025
Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werde ich Ihnen meine Leistungen, unabhängig von einer etwaigen Kostenerstattung durch Dritte, privat in Rechnung stellen. Eine Ausnahme hiervon bildet – wie bereits erwähnt – das Erstgespräch, welches ich Ihnen kostenfrei anbiete.
Die Höhe meines Honorars richtet sich nach den entsprechenden Positionen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags. Hier erlaube ich mir den 1,75-fachen Steigerungssatz zu berechnen. Sollten Sie Sozialleistungsempfänger sein, gewähre ich Ihnen gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides gesonderte Konditionen (0,75-facher Steigerungssatz).
GOÄ-Nr. |
Bezeichnung |
1,75-facherSteigerungssatz |
0,75-facherSteigerungssatz |
|---|---|---|---|
870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten |
76,50 € |
32,79 € |
Ausgewählte Abrechnungsziffern mit Stand vom 05.09.2025
Hinweise für gesetzlich versicherte Patienten
Hinweise für gesetzlich versicherte Patienten
Hinweise für privat versicherte Patienten
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist es marktüblich, dass keine Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Auch wenn nach § 13 der Bundesbeihilfeverordnung Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern grundsätzlich beihilfefähig sind, wenn diese die Höchstbeträge nach Anlage 2 nicht übersteigen, sind psychotherapeutische Leistungen in dieser jedoch nicht aufgeführt. Dementsprechend ist eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Einige private Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch zumindest anteilig an den Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Beispiele hierfür sind: Advigon Alternativmedizin / Vorsorge Spezial, Continentale EASY Ambulant 1200, DAK Plus 2, DAK Plus 3, DKV KombiMed Balance Tarif KAB, Gothaer Krankheitskosten-Tarif MediAmbulant, Münchener Verein 178 „Naturmedizin“ und Nürnberger AMed.
Hinweise für privat versicherte Patienten
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist es marktüblich, dass keine Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Auch wenn nach § 13 der Bundesbeihilfeverordnung Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern grundsätzlich beihilfefähig sind, wenn diese die Höchstbeträge nach Anlage 2 nicht übersteigen, sind psychotherapeutische Leistungen in dieser jedoch nicht aufgeführt. Dementsprechend ist eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Einige private Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch zumindest anteilig an den Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Beispiele hierfür sind: Advigon Alternativmedizin / Vorsorge Spezial, Continentale EASY Ambulant 1200, DAK Plus 2, DAK Plus 3, DKV KombiMed Balance Tarif KAB, Gothaer Krankheitskosten-Tarif MediAmbulant, Münchener Verein 178 „Naturmedizin“ und Nürnberger AMed.

Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werde ich Ihnen meine Leistungen, unabhängig von einer etwaigen Kostenerstattung durch Dritte, privat in Rechnung stellen. Eine Ausnahme hiervon bildet – wie bereits erwähnt – das Erstgespräch, welches ich Ihnen kostenfrei anbiete.
Die Höhe meines Honorars richtet sich nach den entsprechenden Positionen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags. Hier erlaube ich mir den 1,75-fachen Steigerungssatz zu berechnen. Sollten Sie Sozialleistungsempfänger sein, gewähre ich Ihnen gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides gesonderte Konditionen (0,75-facher Steigerungssatz).
GOÄ-Nr. |
Bezeichnung |
1,75-facherSteigerungssatz |
0,75-facherSteigerungssatz |
|---|---|---|---|
870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten |
76,50 € |
32,79 € |
Ausgewählte Abrechnungsziffern mit Stand vom 05.09.2025
Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werde ich Ihnen meine Leistungen, unabhängig von einer etwaigen Kostenerstattung durch Dritte, privat in Rechnung stellen. Eine Ausnahme hiervon bildet – wie bereits erwähnt – das Erstgespräch, welches ich Ihnen kostenfrei anbiete.
Die Höhe meines Honorars richtet sich nach den entsprechenden Positionen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags. Hier erlaube ich mir den 1,75-fachen Steigerungssatz zu berechnen. Sollten Sie Sozialleistungsempfänger sein, gewähre ich Ihnen gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides gesonderte Konditionen (0,75-facher Steigerungssatz).
GOÄ-Nr. |
Bezeichnung |
1,75-facherSteigerungssatz |
0,75-facherSteigerungssatz |
|---|---|---|---|
870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten |
76,50 € |
32,79 € |
Ausgewählte Abrechnungsziffern mit Stand vom 05.09.2025
Hinweise für gesetzlich versicherte Patienten
Hinweise für gesetzlich versicherte Patienten
Hinweise für privat versicherte Patienten
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist es marktüblich, dass keine Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Auch wenn nach § 13 der Bundesbeihilfeverordnung Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern grundsätzlich beihilfefähig sind, wenn diese die Höchstbeträge nach Anlage 2 nicht übersteigen, sind psychotherapeutische Leistungen in dieser jedoch nicht aufgeführt. Dementsprechend ist eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Einige private Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch zumindest anteilig an den Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Beispiele hierfür sind: Advigon Alternativmedizin / Vorsorge Spezial, Continentale EASY Ambulant 1200, DAK Plus 2, DAK Plus 3, DKV KombiMed Balance Tarif KAB, Gothaer Krankheitskosten-Tarif MediAmbulant, Münchener Verein 178 „Naturmedizin“ und Nürnberger AMed.
Hinweise für privat versicherte Patienten
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist es marktüblich, dass keine Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Auch wenn nach § 13 der Bundesbeihilfeverordnung Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern grundsätzlich beihilfefähig sind, wenn diese die Höchstbeträge nach Anlage 2 nicht übersteigen, sind psychotherapeutische Leistungen in dieser jedoch nicht aufgeführt. Dementsprechend ist eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Einige private Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch zumindest anteilig an den Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Beispiele hierfür sind: Advigon Alternativmedizin / Vorsorge Spezial, Continentale EASY Ambulant 1200, DAK Plus 2, DAK Plus 3, DKV KombiMed Balance Tarif KAB, Gothaer Krankheitskosten-Tarif MediAmbulant, Münchener Verein 178 „Naturmedizin“ und Nürnberger AMed.





